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Unfallgutachten Hamburg

Unabhängiges Unfallgutachten in Hamburg – bei unverschuldetem Unfall für Sie als Geschädigten kostenlos. Neutral, schnell und beweissicher.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Hamburg haben Sie als Geschädigter ein Recht auf ein eigenes, unabhängiges Gutachten – und zwar ohne dass Sie dafür bezahlen. Wir nehmen Ihren Schaden neutral und beweissicher auf, damit Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung alles in der Hand haben, was Ihnen zusteht.

Was ist ein Unfallgutachten – und wann brauchen Sie es?

Ein Unfallgutachten (auch Schadengutachten) dokumentiert nach einem Unfall den vollständigen Schaden an Ihrem Fahrzeug. Es hält nicht nur die reinen Reparaturkosten fest, sondern auch Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und weitere Ansprüche. Bei einem Haftpflichtschaden nach unverschuldetem Unfall ist ein unabhängiges Gutachten die Grundlage dafür, dass die gegnerische Versicherung korrekt und vollständig reguliert.

Faustregel: Ab einer Schadenhöhe von rund 750 bis 1.000 Euro lohnt sich ein vollwertiges Gutachten gegenüber einem einfachen Kostenvoranschlag – denn nur das Gutachten erfasst auch Wertminderung, Nutzungsausfall und versteckte Schäden, die später bares Geld wert sein können.

Für Geschädigte kostenlos – das ist Ihr gutes Recht

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens – für Sie als Geschädigten entsteht also kein Cent. Wichtig ist nur: Wählen Sie einen eigenen, unabhängigen Gutachter und nicht den der gegnerischen Versicherung. Nur so ist sichergestellt, dass ausschließlich Ihre Interessen vertreten werden.

Unser Büro besteht aus zwei Fahrzeugbau-Ingenieuren (B.Eng.) und arbeitet seit 2023 konsequent neutral – wir erstellen Gutachten für Geschädigte, nicht für Versicherungen. In der Regel liegt Ihr Gutachten innerhalb von 24 Stunden vor, und auf Wunsch kommen wir für die Begutachtung direkt zu Ihnen vor Ort.

Unverschuldeter Unfall in Hamburg?

Rufen Sie an – wir begutachten Ihren Schaden vor Ort. Für Geschädigte kostenlos.

Was Ihr Unfallgutachten enthält

Ein vollständiges Gutachten von uns deckt alle Punkte ab, die für die Schadenregulierung wichtig sind:

  • Schadenhöhe – die kalkulierten Reparaturkosten auf Basis aktueller Hersteller- und Werkstattdaten.
  • Wertminderung – der merkantile Minderwert, den Ihr Fahrzeug trotz Reparatur behält.
  • Wiederbeschaffungswert – wichtig vor allem bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.
  • Nutzungsausfall – die Entschädigung für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können.
  • Reparaturdauer – eine nachvollziehbare Einschätzung, wie lange die Instandsetzung dauert.
  • Beweissicherung mit Fotos – eine lückenlose Dokumentation des Schadens als Beweismittel.

So läuft es ab – in vier Schritten

  • 1. Anruf – Sie melden sich kurz bei uns, wir klären die wichtigsten Eckdaten und vereinbaren einen Termin.
  • 2. Termin / Vor-Ort – wir begutachten Ihr Fahrzeug, auf Wunsch direkt bei Ihnen, in der Werkstatt oder an der Unfallstelle.
  • 3. Gutachten – Sie erhalten Ihr fertiges Gutachten in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
  • 4. Abwicklung – mit dem Gutachten können Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen.

Welche Ansprüche sichert Ihr Unfallgutachten?

Nach einem unverschuldeten Unfall in Hamburg steht Ihnen mehr zu als nur die Reparatur. Ihr unabhängiges Unfallgutachten dokumentiert jede Schadensposition – damit die gegnerische Versicherung alles zahlt, was Ihnen zusteht:

  • Reparaturkosten – vollständig kalkuliert, damit die Versicherung nichts kürzt.
  • Merkantiler Minderwert – auch nach fachgerechter Reparatur ist Ihr Fahrzeug als Unfallwagen weniger wert. Diesen Wertverlust beziffern wir – oft der größte Einzelposten.
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen – für jeden Tag, an dem Sie Ihr Auto nicht nutzen können.
  • Restwert und Totalschaden – wir ermitteln Wiederbeschaffungswert und Restwert und prüfen, ob sich eine Reparatur lohnt.
  • Weitere Positionen – Abschleppkosten, Auslagenpauschale sowie Sachverständigen- und Anwaltskosten trägt bei unverschuldetem Unfall die Gegnerversicherung.

Die 130-%-Regel: reparieren statt abrechnen

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Dank der 130-%-Regel dürfen Sie Ihr Auto dennoch reparieren lassen, solange die Kosten 130 % des Wiederbeschaffungswerts nicht übersteigen – vorausgesetzt, Sie nutzen es anschließend weiter. Unser Unfallgutachten liefert dafür die belastbare Grundlage.

Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag beziffert nur die reinen Reparaturkosten – schnell und günstig, aber ohne Wertminderung, Nutzungsausfall oder Beweissicherung. Für kleinere Bagatellschäden kann er ausreichen; nach einem größeren, unverschuldeten Unfall ist ein vollwertiges Gutachten klar im Vorteil. Welche Variante für Ihren Fall passt, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber: Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag – was ist besser?.

Ihr Recht: den Kfz-Gutachter wählen Sie selbst

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen – die gegnerische Versicherung trägt die Kosten. Lassen Sie sich nicht auf einen Gutachter der Versicherung verweisen: Ein neutraler Sachverständiger arbeitet allein in Ihrem Interesse. Als zwei unabhängige Fahrzeugbau-Ingenieure (B.Eng.) stehen wir ausschließlich auf Ihrer Seite – nicht auf der der Versicherung.

Häufige Fragen zum Unfallgutachten in Hamburg

Wer zahlt das Unfallgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten – für Sie ist es komplett kostenlos.

Kann ich meinen Gutachter selbst wählen?

Ja. Sie haben freie Gutachterwahl und müssen keinen von der Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen akzeptieren – ein unabhängiger Gutachter arbeitet allein in Ihrem Interesse.

Wie lange dauert ein Unfallgutachten?

In der Regel erhalten Sie Ihr fertiges Gutachten innerhalb von 24 Stunden nach der Begutachtung.

Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Gutachten?

Bei Bagatellschäden (in der Regel unter rund 750 €) genügt oft ein Kostenvoranschlag. Bei größeren Schäden sichert nur ein vollwertiges Gutachten alle Ansprüche wie Wertminderung und Nutzungsausfall.

Was ist der merkantile Minderwert?

Der Wertverlust, den Ihr Fahrzeug allein dadurch erleidet, dass es ein Unfallwagen ist – auch nach einwandfreier Reparatur. Er wird Ihnen als Schaden ersetzt.

Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?

Bei unverschuldetem Unfall trägt die Gegnerseite in der Regel auch die Anwaltskosten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist daher meist sinnvoll und für Sie kostenneutral.

Was soll ich direkt nach dem Unfall tun?

Unfallstelle sichern, Fotos und Beweise sichern, Daten austauschen und uns anrufen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem Ratgeber: Was tun nach einem Unfall in Hamburg?

Ihr Kfz-Gutachter in Hamburg

Wir sind in ganz Hamburg und im Umland für Sie im Einsatz – sieben Tage die Woche und mit kurzfristigen Terminen. Einen Überblick über unsere weiteren Leistungen und unser Einzugsgebiet finden Sie auf den jeweiligen Seiten. Haben Sie Fragen? Nehmen Sie einfach über die Kontaktseite Verbindung auf oder kehren Sie zurück zur Startseite.

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