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Häufige Fragen zum Kfz-Gutachten in Hamburg

Klare Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Schadengutachten in Hamburg – von den Kosten bis zum Ablauf.

Wer zahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten. Für Sie als Geschädigte ist unser Gutachten komplett kostenlos – wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.

Wie schnell bekomme ich mein Gutachten?

In der Regel innerhalb von 24 Stunden: Erstkontakt, Vor-Ort-Termin und fertiges Schadengutachten meist an einem Werktag. Wir sind 7 Tage die Woche erreichbar.

Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst wählen?

Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.

Kommen Sie auch zu mir nach Hause oder in die Werkstatt?

Ja, wir machen Vor-Ort-Termine in ganz Hamburg und Umgebung – zu Hause, am Unfallort oder in der Werkstatt.

Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag – was brauche ich?

Bei Bagatellschäden (unter ca. 750 €) reicht oft ein Kostenvoranschlag. Bei größeren Schäden sichert ein vollständiges Unfallgutachten alle Ansprüche (Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall) – mehr dazu auf unserer Seite Leistungen.

Was ist eine Wertminderung und steht sie mir zu?

Ein repariertes Unfallfahrzeug ist auf dem Markt weniger wert als ein unfallfreies. Diese „merkantile Wertminderung“ können Sie als Geschädigte ersetzt bekommen – wir ermitteln sie in unserem Gutachten.

Welche Unterlagen braucht ihr für das Gutachten?

Fahrzeugschein, Ihre Kontaktdaten, Angaben zum Unfall und – falls vorhanden – das Aktenzeichen der gegnerischen Versicherung. Den Rest erledigen wir.

Was kostet es, wenn ich den Unfall selbst verursacht habe?

Bei Eigenverschulden oder Teilschuld besprechen wir die Kosten vorab transparent – fair und ohne versteckte Gebühren. Weitere Tipps finden Sie in unserem Ratgeber.

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