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Wer zahlt das Kfz-Gutachten nach einem Unfall?
Gegnerische Versicherung, Kasko oder Sie selbst? Wer die Kosten für das Gutachten trägt, hängt von der Schuldfrage ab. Hier kommen die Antworten.
Nach einem Unfall steht schnell die Frage im Raum: Wer kommt eigentlich für die Kosten des Gutachtens auf? Die gute Nachricht vorweg – in den meisten Fällen müssen Sie als Geschädigter keinen Cent zahlen. Entscheidend ist, wer den Unfall verschuldet hat und um welche Art von Schaden es geht. Wir erklären die wichtigsten Konstellationen.
Unverschuldeter Unfall: Die gegnerische Versicherung zahlt
Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens – ebenso wie die Reparaturkosten, eine eventuelle Wertminderung und den Nutzungsausfall. Das ist Ihr gutes Recht und ergibt sich aus dem Schadenersatzrecht. Wichtig: Sie dürfen einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen wählen und sind nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren. Ein neutrales Gutachten schützt Ihre Interessen am besten.
Zu den erstattungsfähigen Positionen zählen übrigens nicht nur die reinen Reparaturkosten. Ein vollständiges Gutachten weist auch die merkantile Wertminderung aus – also den Wertverlust, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur erleidet – sowie den Nutzungsausfall für die Zeit, in der Sie Ihr Auto nicht nutzen konnten. Gerade diese Posten werden ohne neutrales Gutachten oft übersehen.
Die Bagatellgrenze: Wann ein Gutachten anerkannt wird
Bei sehr kleinen Schäden greift die sogenannte Bagatellgrenze. Liegt der Schaden unterhalb von rund 750 bis 1.000 Euro, kann die gegnerische Versicherung argumentieren, dass ein vollständiges Gutachten nicht erforderlich war, und stattdessen nur die Kosten eines Kostenvoranschlags erstatten. Wo genau die Grenze liegt, ist nicht starr gesetzlich festgelegt, sondern wird von Gerichten im Einzelfall beurteilt. Bei unklarer Schadenhöhe lohnt sich vorab ein kurzer Anruf – wir schätzen ein, ob sich ein Gutachten für Ihren Fall rechnet.
Eigenverschulden oder Teilschuld
Haben Sie den Unfall selbst verursacht, zahlt die gegnerische Versicherung nicht. Dann trägt entweder Ihre eigene Kaskoversicherung den Schaden (siehe unten) oder Sie kommen selbst für das Gutachten auf. Bei einer Teilschuld – etwa 50:50 – werden die Kosten anteilig geteilt: Die gegnerische Versicherung übernimmt dann nur den Ihrer Quote entsprechenden Anteil. Eine genaue Klärung der Schuldfrage ist hier besonders wichtig, und ein unabhängiges Gutachten kann dabei wertvolle Argumente liefern.
Unsicher, wer in Ihrem Fall zahlt?
Rufen Sie kurz an – wir sagen Ihnen direkt, wie die Kosten geregelt sind.
Kaskoschaden: Was bei der eigenen Versicherung gilt
Bei einem Schaden, den Sie über Ihre eigene Voll- oder Teilkaskoversicherung abwickeln – etwa nach einem selbstverschuldeten Unfall, Wildunfall oder Vandalismus – beauftragt häufig die Versicherung selbst einen Gutachter. Sie haben aber auch hier oft die Möglichkeit, einen eigenen Sachverständigen hinzuzuziehen. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen oder ein kurzes Gespräch mit uns klärt, welcher Weg in Ihrem Fall sinnvoll ist.
So läuft die Abrechnung ab
In der Praxis ist der Ablauf unkompliziert: Sie beauftragen das Gutachten, wir dokumentieren den Schaden vollständig und neutral und stellen das Gutachten der regulierenden Versicherung zu. Bei unverschuldetem Unfall rechnen wir die Gutachterkosten in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung ab – für Sie entsteht kein Aufwand. Sie erhalten ein belastbares Dokument, das Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall sauber ausweist. Welche Variante – Gutachten oder Kostenvoranschlag – sich für Sie eignet, erklären wir im Beitrag Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag.
Unser Tipp: Warten Sie nach einem unverschuldeten Unfall nicht zu lange. Je früher der Schaden begutachtet wird, desto reibungsloser läuft die Regulierung – und desto schneller haben Sie Ihr Geld und Ihr Fahrzeug zurück. Rufen Sie uns einfach an, wenn Sie unsicher sind, wer in Ihrem konkreten Fall zahlt.
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Für Geschädigte nach unverschuldetem Unfall übernehmen wir die Abrechnung mit der Versicherung.
